
kein Witz, kein Spam, deutsche Website-Betreiber sind seit dem 24. Oktober verpflichtet, eine Kopie ihres Internet-Auftritts nach Leipzig in die Nationalbibliothek zu schicken; wenn die Webseiten themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens. So sieht es die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek vor, die kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Spiegel-Online titelte dazu provokativ ‘Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren’. Bereits Mitte 2007 hatte sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) zum Entwurf der Verordnung kritisch geäußert und insbesondere die Rechtsunsicherheit hinsichtlich erfasster Netzpublikationen sowie die finanzielle Belastung der Unternehmen kritisiert.
Wer es nicht glaubt, kann sich hier in den Wahnsinn einlesen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/pflichtablieferungsverordnung-deutsche-nationalbibliothek.html
Wer gerne der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten kurzfristig nachkommen möchte oder muss, kann und sollte sich mit uns in Verbindung setzten.
Thorsten Voß
E-Mail: thorsten.voss@myboom.de
Telefon: 02961 96644-0
Zögern Sie nicht mich bei Fragen anzusprechen.
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25. November 2008 um 18:36 Uhr
Das können nur wir Deutschen:
“Antrag auf Erteilung eines Antragexemplars zwecks Vernichtung eines Durchschlagexemplars!” sang Reinhard May.
Völlig zu recht. Was soll der ganze Krempel in der National-
bibliothek? Eine neue ABM??
Wussten Sie schon, dass zur Ausserkraftsetzung eines Gesetzes
bis zu 8 neue Erlässe notwendig sind? Da wiehert doch der Amtsschimmel!Aber Edmund Stoiber soll es entflechten.Hahahahaha. Eins ist sicher: Würde in unserer Wirtschaft so gearbeitet werden wie im Bundestag: Wir wären schon komplett von der Bildfläche verschwunden.Guten Abend. Paul Gockel, emsiger Steuerzahler seit 40 Jahren