28. März 2012 von Manuela Rose in Allgemein, Datenschutz, Internet

Vermeiden Sie eine Klage!

Wissen Sie was mit persönlichen Daten ehemaliger Mitarbeiter auf Ihrer Webseite passiert?

Eine Rechtsanwältin war bei einer Steuerberater- und Anwaltssozietät beschäftigt, wo sie mit entsprechendem Profil und Foto als Rechtsanwältin der Kanzlei auf zwei Webseiten präsentiert wurde. Dies geschah während Ihrer Tätigkeit bei der Kanzlei und mit Wissen und Einverständnis der Rechtsanwältin. Nach dem Ausscheiden der Anwältin, war Sie für ein anderes Unternehmen tätig und forderte die Entfernung Ihrer Daten von der Webseite. Dieser Aufforderung kam die Rechtsanwaltskanzlei nach, löschte jedoch nur die Daten auf der Homepage der Kanzlei, nicht aber die Daten im Blog der Kanzlei. Daraufhin ging die Anwältin gerichtlich gegen die Kanzlei vor und forderte ebenfalls die Löschung der Daten im Blog.

Die Anwältin bekam Recht zugesprochen. Die persönlichen Daten mussten samt Foto auch aus dem Blog entfernt werden. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von 50.000€ festgelegt. Das Hessische Landesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Veröffentlichung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unberechtigt in ihr Persönlichkeitsrecht eingreife. Das veröffentliche Profil habe werbenden Charakter. Durch das Foto und den Text würden die individuelle Persönlichkeit und die berufliche Qualifikation der Rechtsanwältin herausgestellt. Es könne so der Eindruck entstehen, dass Sie nach wie vor noch für die Kanzlei arbeite. Weiterhin führe dies zu Wettbewerbsnachteilen der Rechtsanwältin in ihrer neuen Position.

Unser Fazit: Kontrollieren Sie nach Ausscheiden eines Mitarbeiters genau Ihren Webauftritt und entfernen Sie alles Daten des betroffen Mitarbeiters. Nur so stehen Sie rechtlich auf der sicheren Seite!

Manuela Rose

Diesen Artikel hat geschrieben:

Manuela Rose

E-Mail: manuela.rose@myboom.de
Telefon: 02961 96644-0

Zögern Sie nicht, mich bei Fragen anzusprechen.

Lesen Sie mehr zu: ,

Artikel, die Sie auch interessieren könnten:

Einen Kommentar schreiben


zurück zur Artikelübersicht