wir möchten Sie gerne auf wichtige Gesetzesänderungen hinweisen. Bitte beachten Sie, dass zum 11.06.2010 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft tritt.
Damit erlangt die Musterwiderrufsbelehrung für den Onlinehandel, die bislang in der BGB-InfoV enthalten war, Gesetzesrang. Gestaltung und Inhalt der Widerrufs- und Rückgabebelehrung sind nun neu geregelt.
Für eBay-Verkäufer ist die Gesetzesänderung insoweit positiv – wenn die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt wird – die Widerrufsfrist ebenfalls 14 Tage beträgt.
Sollten seinerzeit Unterlassungserklärungen bezüglich der Widerrufserklärung bei eBay oder auch sonst abgegeben worden sein, ist hier zu prüfen, ob diese zu kündigen sind, damit nicht bei gesetzeskonformer Gestaltung eine etwaig vereinbarte Vertragsstrafe fällig wird.
Es gibt keine Übergangsfrist. Die bisherige Widerrufsbelehrung sollte wegen akuter Abmahngefahr ab dem 11.06.2010 deswegen so nicht mehr verwendet werden.
Ab Juli 2010 will eBay die Voraussetzungen für die neue Widerrufsbelehrung geschaffen haben (http://sellerupdate.ebay.de/june2010/return-policy-update.html) .
Bitte sprechen Sie uns an, ob Sie eine Überprüfung Ihrer aktuellen Widerrufsbelehrung für Ihren Shop / eBay-Angebot wünschen oder eine technische Anpassung gewünscht wird.
Frau Sieling, unsere Kooperationspartnerin im Bereich IT-Recht, kann Ihnen die separate Prüfung der Widerrufsbelehrung anbieten.
Sollten Sie darüber hinaus die technische Anpassung Ihres Angebotes wünschen, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 02961-966440
Mit Freundlichen Grüßen

Christoph Voß Carola Sieling www.Kanzlei-Sieling.de
Christoph Voß
E-Mail: christoph.voss@myboom.de
Telefon: 02961 96644-0
Zögern Sie nicht mich bei Fragen anzusprechen.
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